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BGH, 31.01.1962 - 2 StR 624/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen passiver Bestechung - Hilfserwägungen auf einer von den Feststellungen abweichenden Grundlage - Unrechtsvereinbarung als Voraussetzung der Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit - Versprechung eines Vorteils zugunsten eines Ermessensbeamten - ...
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- BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch …
Auszug aus BGH, 31.01.1962 - 2 StR 624/61
Wie der Senat in BGHSt 15, 239, 250 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60] ausgeführt hat, vermag die allgemeine Bemerkung, von dem Beamten sei eine wohlwollende, eine günstige Amtshandlung erwartet worden, die Verurteilung wegen schwerer Bestechlichkeit und wegen Bestechung nicht zu rechtfertigen, weil darin nicht zum Ausdruck kommt, welche Pflichtverletzung Gegenstand der Unrechtsvereinbarung war.Wie der Senat in der schon angeführten Entscheidung BGHSt 15, 239 ff ausgesprochen hat, genügt ein allgemeiner Hinweis auf die innere Belastung, in der sich ein Ermessensbeamter befindet, dem ein Vorteil gewährt oder versprochen worden ist, nicht, um die Feststellung einer Unrechtsvereinbarung zu ersetzen.